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Häufig gestellte Fragen von Seniorinnen und Senioren

Wie erfolgt die Anmeldung für eine Seniorin bzw. einen Senior?

Sie haben folgende Möglichkeiten zur Auswahl:

→ Sie rufen uns während unserer Bürozeiten an. Dann senden wir Ihnen alle notwendigen Unterlagen per Post zu. Diese können Sie dann in aller Ruhe zu Hause ausfüllen und uns danach zurücksenden.

→ Sie kommen während unserer Bürozeiten zu uns. Dann können Sie die Formulare direkt bei uns ausfüllen. Wir helfen Ihnen auf Wunsch gern dabei.

→ Sie laden sich die notwendigen Formulare von dieser Webseite als PDF-Dateien herunter. Dann können Sie diese zuhause ausdrucken, ausfüllen und schließlich an uns zurücksenden.

→ Sie können sich auch gleich hier über ein Online-Formular anmelden – dann sparen Sie Papier, Wege und Porto. Zum Online Fomular gelangen Sie hier .

Wie schnell bekomme ich Unterstützung?

Wir versuchen, schnellstmöglich zu vermitteln – je nach Situation kann es umgehend erfolgen oder auch eine Weile dauern, bis wir eine:n geeignete:n Schüler:in gefunden haben.

Wie läuft ein Kennenlern-Gespräch mit mir ab?

In der Regel findet das Kennenlern-Gespräch mit Ihnen im Seniorenbüro der Stadt Soest (dienstags 10 – 12 Uhr) – ggf. auch telefonisch – statt.

Natürlich möchten wir Sie persönlich genauer kennenlernen, denn im Anmeldeformular konnten ja nur vergleichsweise wenige grundlegende Angaben gemacht werden. Was sind ihre spezifischen Wünsche, Anforderungen bzw. Vorgaben, die Sie an eine Schülerin bzw. an einen Schüler haben, die bzw. der später dann bei Ihnen Taschengeldaufgaben übernimmt. Und natürlich möchten wir gern vorab möglichst alle Fragen klären, die Sie noch haben.

Je besser wir Sie und die Schüler:innen kennen, desto besser können wir unserer Vermittlungsaufgabe erfüllen.

Wir jedenfalls freuen uns schon sehr darauf, Sie näher kennenzulernen!

Wieviel Taschengeld gebe ich dem Schüler bzw. der Schülerin?

Die TGB-Soest schlägt ein Mindest-Taschengeld von 5 € pro Stunde vor. Es obliegt den jeweiligen Schüler:innen und Senior:innen sich auf ein individuelles Taschengeld  zu verständigen.

Muss ich nicht den Mindestlohn bezahlen?

Nein. Zwar haben alle Arbeitnehmer:innen in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf einen Mindestlohn in aktueller Höhe pro Stunde. Schüler:innen unter 18 Jahre sind allerdings hiervon ausgenommen, wenn sie bisher keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Das ist bei allen von uns vermittelten Schüler:innen der Fall.

Wie kommt dann der Kontakt zustande?

Nachdem Sie sich bei der TGB-Soest angemeldet haben, nehmen wir mit Ihnen telefonischen Kontakt auf und führen mit Ihnen ein erstes Kennenlern-Gespräch. Hierbei präzisieren wir auch noch ggf. Ihr erstes Job-Angebot. Auf dieser Grundlage suchen wir dann eine:n passende:n Schüler:in.

Der/die gefundene Schüler:in erhält von uns Ihre Kontaktdaten, nimmt telefonisch mit Ihnen Kontakt auf und vereinbart einen ersten Termin bei Ihnen. Die TGB-Soest empfiehlt, dass ein Elternteil sein Kind zum Vorstellungsgespräch bei noch unbekannten Senior:innen begleitet.

Ist die Unterstützung nicht Schwarzarbeit?

Nein. Nachbarschaftshilfen, die gegen ein geringes Entgelt erbracht werden, jedoch nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet sind, gelten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht als Schwarzarbeit.

Wenn für eine überschaubare Gefälligkeitsleistung ein kleines Dankeschön in Form eines Taschengeldes oder Blumenstraußes gezahlt wird, dann ist das nicht als eine abhängige Beschäftigung zu verstehen.