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Frequently Asked Questions

Wie funktioniert die Anmeldung?

Du findest unsere Onlineanmeldung hier: Zum Online-Anmeldeformular

Nach erfolgreicher Anmeldung bekommst Du eine kurze Bestätigung auf dem Bildschirm. Sobald wir uns mit Deiner Anmeldung befasst haben, nehmen wir Kontakt zu Dir auf (Telefon, E-Mail). Wir laden Dich dann schnellstmöglich zu einem Kennenlern-Gespräch zu uns ein.

Wenn Du Dich nicht online anmelden möchtest, kannst Du Dir über unsere Download-Seite das  Anmeldeformular einschließlich der Elternerklärung im PDF-Format herunterladen, ausdrucken, (mit der Hand) ausfüllen und mit der Post an uns zurückschicken .

Wie läuft das Kennenlern-Gespräch mit mir ab?

Wir laden Dich zum Kennenlern-Gespräch zu uns ein. Dazu nehmen wir telefonisch mit Dir Kontakt auf und vereinbaren einen Termin.

Ziel des Kennenlern-Gesprächs ist es, Dich ein wenig genauer kennenzulernen – und dass auch Du uns, vom Team der TGB-Soest, ein wenig genauer kennenlernst.

Das Anmeldeformular lässt ja nur begrenzt Möglichkeiten, sich genauer vorzustellen. Im Kennenlerngespräch können wir mehr über Dich erfahren – z.B. etwas über Deine Hobbies, über Deine besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten oder auch die spezifischen Rahmenbedingungen, die erfüllt sein müssen, damit Du eine Taschengeldaufgabe übernimmst. Das Kennenlerngespräch ist genauso dafür da, dass Du auch alle Deine Fragen stellen kannst und von uns beantwortet bekommst.

Selbstverständlich kannst Du zum Kennenlern-Gespräch gern auch Deine Eltern bzw. ein Elternteil von Dir mitbringen. Dann können wir auch gleich die Elternerklärung erläutern und unterschrieben bekommen – denn die ist in jedem Fall nötig.

Wenn Du magst, kannst Du auch gern einen Freund bzw. eine Freundin oder ein Geschwisterkind mitbringen. Vielleicht besteht ja bei ihm bzw. ihr auch Interesse an Taschengeldaufgaben – so kann er bzw. sie sich selbst einen Eindruck von der TGB-Soest verschaffen und anschließend viel besser für sich entscheiden  …

In jedem Falle kannst Du sicher sein, dass wir uns schon vorab  auf das Kennenlern-Gespräch mit Dir sehr freuen! Wir erhoffen uns nämlich auch davon, dass wir Dir auf dieser Grundlage viel besser Taschengeldaufgaben anbieten können, die auch wirklich zu Dir passen.

Wie schnell bekomme ich einen Einsatz für eine Taschengeldaufgabe vermittelt?

Wir versuchen, Dich schnellstmöglich an eine Seniorin oder einen Senior zu vermitteln. Je nach Situation und aktuellen Hilfe-Ersuchen der Senior:innen kann ein Einsatz umgehend erfolgen oder auch eine Weile dauern.

Wie kann ich mir ein Vorstellungs-Gespräch bei einer Seniorin bzw. einem Senior vorstellen?

Die erste Begegnung zwischen Schüler:in und Senior:in ist natürlich immer etwas Besonderes, denn in der Regel kennt ihr euch  ja bisher noch nicht. Und auch das Umfeld, das Haus, die Wohnung, der Garten, … – das alles ist erst einmal neu und fremd. Daher findet das Vorstellungs-Gespräch auch immer bei dem bzw. der beteiligten Senior:in statt. So lernst Du auch dieses Umfeld gleich kennen.

Nicht immer ist es ganz einfach, sich selbst einer unbekannten Person vorzustellen und alle mit der Aufgabe verbunden Fragen zu klären. Daher empfiehlt die TGB-Soest, dass ein Elternteil sein Kind zum Vorstellungsgespräch bei noch unbekannten Senior:innen begleitet.

In diesem Gespräch können dann auch die genaueren Rahmenbedingungen für die Taschengeldaufgabe gemeinsam besprochen und geklärt werden – auch die Höhe des konkret vereinbarten Taschengeldes.

Und natürlich – wenn Dir nun doch bei der nun weiter präzisierten Taschengeldaufgabe mulmig wird und Du sie doch lieber nicht übernehmen möchtest –  kannst Du jetzt noch unkompliziert von der Übernahme der Aufgabe zurücktreten. Auch bei einer solchen Entscheidung unterstützt Dich die ggf. begleitende Person.

Wie hoch ist das Taschengeld, das ich erhalte?

Die TGB-Soest schlägt ein Mindest-Taschengeld in Höhe von 5 € pro Stunde vor. Allerdings können Senior:in und Schüler:in für den spezifischen Einsatz auch einen höheren Betrag vereinbaren – Ihr könnt Euch also auf ein individuelles Taschengeld verständigen.

Wichtig ist allerdings, dass Du ein höheres Taschengeld unbedingt vor der Ausführung der Aufgabe von Dir aus ansprichst. Wenn Du keine individuelle Absprache getroffen hast, gilt der Mindestsatz pro Stunde – wie von der TGB-Soest empfohlen.

Muss die Seniorin bzw. der Senior mir nicht eigentlich den Mindestlohn bezahlen?

Nein. Zwar haben alle Arbeitnehmer:innen in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf einen Mindestlohn in aktueller Höhe pro Stunde.
Allerdings sind Schüler:innen unter 18 Jahre hiervon ausgenommen, wenn sie bisher keine Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Da seitens der TGB-Soest nur Schüler:innen zwischen 14 und 17 Jahren vermittelt werden, ist der Mindetlohn für die Taschengeldaufgaben nicht von Bedeutung.

Ist die Unterstützung, die ich gebe, nicht Schwarzarbeit?

Nein. Nachbarschaftshilfen die gegen ein geringes Entgelt erbracht werden, jedoch nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet sind, gelten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht als Schwarzarbeit.

Wenn für eine überschaubare Gefälligkeitsleistung ein kleines Dankeschön in Form eines Taschengeldes oder Blumenstraußes gezahlt wird, dann ist das nicht als eine abhängige Beschäftigung zu verstehen.