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Informationen für Seniorinnen und Senioren

Aufgaben und Arbeitsweise der Taschengeldbörse

Die Taschengeldbörse Soest (kurz: TGB-Soest) ist eine Kontakt- und Koordinierungsstelle. Sie nimmt sowohl Anmeldungen von hilfsbereiten Schüler:innen im Alter von 14 bis 17 Jahren als auch von Senior:innen entgegen. Senior: innen suchen zumeist Unterstützung im Garten, im Haushalt oder auch im Freizeitbereich.

Um bei der TGB-Soest mitmachen zu können, müssen sich alle Senior:innen zunächst einmal über ein Anmeldeformular bei der TGB-Soest anmelden. Nach Eingang dieser Anmeldung bei der Taschengeldbörse nimmt jemand aus dem Team der TGB-Soest mit Ihnen Kontakt auf, klärt ggf. noch  offene Fragen und vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein erstes Kennenlern-Gespräch. Nach diesem Gespräch ist der Anmeldevorgang insgesamt abgeschlossen.

Um eine Vermittlung leisten zu können, speichert die TGB-Soest  Ihre persönlichen Daten (mehr dazu unter dem Abschnitt Datenschutz) und bemüht sich nun,  eine:n geeignete:n Schüler:in für Ihren  Unterstützungswunsch zu finden. Wenn das gelingt, dann kann es umgehend losgehen und der direkte Kontakt zwischen Schüler:in und Ihnen hergestellt werden. Die TGB-Soest empfiehlt, dass ein Elternteil sein Kind zum Vorstellungsgespräch bei noch unbekannten Senior:innen begleitet.

    Kontakt zur Taschengeldbörse Soest

    Das Team der Taschengeldbörse Soest freut sich über Ihre Kontaktaufnahme – egal, ob per Telefon, per E-Mail oder per Brief.
    Hier finden Sie die Informationen, wie Sie uns erreichen können.

    Aufgaben im Rahmen der Taschengeldbörse

    • Aufgaben im Rahmen der TGB-Soest sind einfache, ungefährliche und unregelmäßige Tätigkeiten, die keine besonderen Qualifikationen erfordern und nach Möglichkeit in Wohnnähe des bzw. der Schüler:in ausgeführt werden.
    • Die tägliche Arbeitszeit soll 2 Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 10 Stunden nicht überschreiten.
    • Die Arbeiten dürfen nicht vor oder während des Schulunterrichts ausgeführt werden und müssen dem körperlichen und geistig-seelischem Entwicklungsstand der Schüler:innen entsprechen.
    • Aufgaben im Rahmen der TGB-Soest werden kurzfristig vermittelt und ausgeführt.
    • Für Taschengeldaufgaben der TGB-Soest wird ein Taschengeldbetrag von mindestens 5 € pro Stunde empfohlen – der zwischen Schüler:in und Senior:in individuell vereinbart wird.

     

    Was die Taschengeldbörse nicht leistet

    • Die TGB-Soest kann nicht garantieren, dass für Unterstützungs-Anfragen von Senior:innen auch Schüler:innen gefunden werden, die die Aufgaben übernehmen.
    • Die TGB-Soest kann auch nicht garantieren, dass individuelle Absprachen zwischen den Senior:innen und Schüler:innen eingehalten werden oder dass die Aufgaben zur Zufriedenheit aller erledigt werden.
    • Die TGB-Soest haftet nicht für kriminelle Handlungen, die eventuell während eines Einsatzes vorkommen. In einem solchen Fall muss sich die bzw. der Betroffene selbst an die zuständige Stelle (z.B. Polizei) wenden.
    • Die TGB-Soest selbst hat keine Haftpflichtversicherung, die für eventuelle Schäden von Schüler:innen aufkommt  – mehr dazu unter Rechtliches, Versicherungen und Datenschutz.
    • Die Taschengeldbörse hat keinerlei Versicherungsschutz für eventuelle Unfälle von Schüler:innen, bei denen ein Gesundheitsschaden bleibt.

    Was wir uns wünschen

    Wir wünschen uns ein respektvolles, wertschätzendes und faires Miteinander von Schüler:innen und älteren Menschen. Eventuell auftretende Meinungsverschiedenheiten oder andere Schwierigkeiten sollten in diesem Sinne untereinander geklärt werden. Falls Sie dabei Unterstützung wünschen, können Sie sich gern an das Team der TGB-Soest wenden.

    Rechtliches, Versicherungen und Datenschutz

    Bitte beachten Sie, dass die folgenden Hinweise keine Rechtsberatung darstellen. Alle Angaben sind ausschließlich als Information und Orientierungshilfe zu verstehen. Die Koordinierungsstelle übernimmt keine Gewähr.

    Rechtsbeziehung

    Die TGB-Soest dient als Kontakt- und Koordinierungsstelle. Die rechtliche Beziehung besteht ausschließlich zwischen Senior:in und Schüler:in.

    Jugendarbeitsschutz

    Bei allen Tätigkeiten im Rahmen der TGB-Soest muss es sich um geringfügige Hilfeleistungen, die gelegentlich aus Gefälligkeit erbracht werden, handeln. Diese liegen außerhalb des Geltungsbereichs des Jugendarbeitsschutzgesetzes (vgl. § 1 Abs. 2 JarbSchG).

    Sozialversicherungspflicht

    Generell gilt: Wer eine Beschäftigung ausübt, wird sozialversicherungspflichtig, muss bei einer Krankenkasse angemeldet werden und es sind Beiträge zu zahlen.

    Gelegentliche Tätigkeiten im Rahmen der TGB-Soest sind nicht als versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichem Sinne zu beurteilen, solange keine persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber gegeben ist (vgl. § 7 Abs 1 SGB IV). Eine Abhängigkeit zeichnet sich u.a. durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers, d.h. durch Vorgaben hinsichtlich des Inhalts, der Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit, aus. Innerhalb der TGB-Soest sollte hierzu ein Dialog zwischen Schüler:in und Senior:in entstehen.

    Aber Achtung: Sollte aus den gelegentlichen Hilfen eines Schülers bzw. einer Schülerin ein Beschäftigungsverhältnis entstehen, muss der bzw. die Schüler:in von dem hilfesuchenden Haushalt bei der Minijobzentrale angemeldet werden. In diesem Falle muss der Auftraggeber – neben anderen dann entstehenden Pflichten – auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die Anmeldung für einen Minijob muss für jeden Haushalt einzeln erfolgen.

    Steuer

    Gelegentliche Hilfen von Schüler:innen, die nur für ein kleines Taschengeld tätig werden, lösen keine Steuerpflicht aus. Schüler:innen sind in diesem Sinne keine Arbeitnehmer und die geleistete Hilfe ist nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung ausgerichtet.

    Der bzw. die Schüler:in muss nur Einkommensteuer zahlen, sofern sein bzw. ihr Einkommen gemäß § 32a Abs. 1 Ziffer 1 EStG den Grundfreibetrag von aktuell 10.908 € (Stand 2023) übersteigt. Der bzw. die Schüler:in muss nur Umsatzsteuer zahlen, wenn sein bzw. ihr Umsatz gemäß § 19 UStG absehbar oder im Vorjahr 22.000 € übersteigt.

    Bezug von Sozialleistungen

    Schüler:innen, die Sozialleistungen (SGB II, BAföG, ALG II, Hartz IV, Wohngeld etc.) beziehen, müssen unter Umständen das erzielte Einkommen beim zuständigen Träger angeben: Bitte setzen Sie sich ggf. mit dem zuständigen Leistungsträger in Verbindung.

    Grundsätzlich sind Einkünfte von Schüler:innen als Einnahmen ihrer Bedarfsgemeinschaft (Familie, Lebensgemeinschaft, WG) nach § 11 SGB II zu berücksichtigen und damit anzugeben. Es gilt ein Freibetrag von 100 € im Monat, danach gilt die abgestufte Senkung der ALG II-Leistung (vgl. § 11b Abs. 2 SGB II).

    Versicherungen

    Ein Versicherungsschutz über die TGB-Soest besteht nicht.

    Die Schüler:innen sind in der Regel über die gesetzliche Krankenversicherung ihrer Eltern oder durch eine eigene private Krankenversicherung abgesichert.

    Alle Schüler:innen und alle Senior:innen, die über die TGB-Soest vermittelt werden, sind  haftpflichtversichert.

    Wenn ein:e Schüler:in durch einen Unfall verletzt werden sollte, tritt die Krankenkasse mit ihren Leistungen ein. Sollte nach dem Behandlungsende ein Gesundheitsschaden bleiben, bekommt die bzw. der Geschädigte beim Vorhandensein eines privaten Unfallversicherungsvertrages von dort weitere Leistungen.

    Wenn es für den bzw. die Senior:in wichtig ist, dass nur Schüler:innen tätig werden, die einen entsprechenden Versicherungsschutz haben, dann sollte das unbedingt auf dem Anmeldeformular vermerkt werden.

    Sicherheit

    Um eine möglichst große Sicherheit aller zu erreichen, wird mit allen Teilnehmenden der TGB-Soest vorab ein Kennenlern-Gespräch geführt.

    Des weiteren versichern alle Senior:innen, dass sie und die mit Ihnen im Haushalt lebenden Personen nicht vorbestraft sind und keinen Eintrag im jeweiligen erweiterten polizeilichen Führungszeugnis haben. Sollte eine Person als ungeeignet erscheinen, kann die Zulassung von der Koordinationsstelle der TGB-Soest verweigert werden.

    Sollte es während eines Jobs zu kriminellen Handlungen, wie z.B. Diebstahl kommen, so muss sich die/der Betroffene selbst an die zuständige Stelle (z.B. Polizei) wenden. Die TGB-Soest ist lediglich Koordinierungsstelle und übernimmt keinerlei Haftung.

    Datenschutz

    Damit die TGB-Soest ihre Aufgaben erfüllen kann, benötigt sie Ihre persönichen Daten.

    Die Koordinierungsstelle der TGB-Soest erhebt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen und verwendet sie zu den nachfolgend genannten Zwecken. Die personenbezogenen Daten werden im Falle der Anmeldung bei der TGB-Soest erhoben, gespeichert, übermittelt, verarbeitet und genutzt sowie zur Kontaktherstellung zwischen Schüler:in und Senior:in weitergegeben. Zu weiteren Zwecken werden die personenbezogenen Daten von der TGB-Soest nicht an Dritte weitergegeben. Die Koordinierungsstelle der TGB-Soest gibt jederzeit auf Nachfrage Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten und die Zwecke der Datenverarbeitung. Zudem können jederzeit auf Verlangen die Daten der betreffenden Person berichtigt sowie gelöscht werden. Bei der Anmeldung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Datenschutzbestimmungen informiert. Eine Anmeldung bei der TGB-Soest kann nur bei Unterzeichnung der Datenschutzerklärung erfolgen. Bei Minderjährigen müssen auch die Sorgeberechtigten der Einwilligung zum Datenschutz zustimmen.

    Ohne eine Einwilligung ist eine Teilnahme an der TGB-Soest nicht möglich.

    Faltblatt zum Datenschutz

    Über die Rechte zum Datenschutz gibt ein Faltblatt der/des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit umfassende Auskunft.